Beschluss auf 127. Deutschen Ärztetag

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

nach intensiven Gesprächen mit der Bundesärztekammer wurde durch den Vorstand der BÄK auf dem zurückliegenden 127. Deutschen Ärztetag in Essen der folgende Antrag (s.u.) eingebracht. Im Vorfeld hatten wir uns intensiv bemüht, u.a. auch über den SpiFa, eine breite Unterstützung für den Antrag zu erhalten.

 

"Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Physikalische Therapie sind integraler Bestandteil der Weiterbildung zum Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin."

 

Dieser Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen. Siehe auch Online-Portal 127.Dt.Ärztetag 2023, Anträge und Beschlüsse, Antrag IVa - 1.

 

Damit ist nun die Befugnis für die Zusatzweiterbildung Physikalische Therapie wieder gesichert. Zahlreiche Anfragen hatten uns zu diesem Thema erreicht.

 

Fachärztinnen und Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin sollen, sofern sie zur Weiterbildung in diesem Gebiet befugt sind, auch nach der MWBO unkompliziert in die Weiterbildung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Physikalische Therapie einbezogen werden können. Sie können aber auch eine isolierte Befugnis, nur für die Zusatz-Weiterbildung, beantragen, wodurch zusätzliche Weiterbildungsmöglichkeiten geschaffen werden.

 

Ausweislich § 5 Abs. 2 Satz 1 der MWBO setzt eine Befugniserteilung voraus, dass der Arzt die betreffende Bezeichnung führt. Führt ein Kammerangehöriger eine Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnung, in welcher eine Zusatz-Weiterbildung integraler Bestandteil ist, so hat er gem. § 3 Abs. 3 Satz 3 MWBO das Recht zum Führen dieser Zusatzbezeichnung.

 

Ein Abgleich der Weiterbildungsinhalte der ZWB Physikalische Therapie mit der Facharztweiterbildung Physikalische und Rehabilitative Medizin hat wortgleiche Übereinstimmungen ergeben. Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin sind daher besonders geeignet, eine Weiterbildung in der ZWB Physikalische Therapie zu vermitteln.

 

Die gemeinsame AG Weiterbildung von DGPRM und BVPRM ist weiterhin Ansprechpartnerin in allen Fragen rund um die WBO und WB-Befugnis.

Max Liebl und Cornelia Wilke